PostenKennung |
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Unter PostenKennung verstehen wir die Kennzeichnung eines Belegpostens bei außergewöhnlichen, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkaufsvorgang stehenden Ereignissen bzw. Aktionen. Solche Ereignisse können sein:
➢ | Kork |
➢ | Bruch |
➢ | Gratis oder Probe/Verkostung |
➢ | Naturalrabatt |
➢ | Werbekostenzuschuss |
➢ | Falscher Artikel u.a. (bei Warenrücknahmen) |
Beim Anlegen eines solchen "Ereignisses" können Sie entscheiden, ob der Preis des Belegpostens bei Ereigniseintritt auf "Null" gesetzt werden soll.