Zu-/ Abschläge
In dieser Tabelle können Sie** Zu- und Abschläge** definieren, die u.a. verschiedenen Stamm- und Bewegungsdaten (Sorte, Leseart, Einzellage, Flurstück und Wiegekarte) zugeordnet werden können (nur Zu-/Abschlagsart “Standard”; alle anderen Arten sind davon ausgenommen).
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Zu- oder Abschläge zu definieren (Betrag pro kg, % pro kg, Fixbeträge usw.). Abschläge müssen mit einem -(Minus) vor dem Wert erfaßt werden, wenn die Zu/Ab - Art als “Standard” eingestellt ist. Im Feld “Ausweis” legen Sie fest, wie die Zu- oder Abschläge in der Traubengeldabrechnung angezeigt werden sollen. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
-
offen als Summe in einer zusätzlichen Abrechnungszeile,
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offen an jeder Wiegekarte oder
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verdeckt, indem der kg-Preis entsprechend neu berechnet und angezeigt wird.
Sonderzu - oder abschläge wie **Wiegekartengebühr **und **Mitgliedsbeitrag **müssen nur angelegt sein, um sofort aktiv zu werden. Sie werden keiner Wiegekarte oder anderen Stammdaten zugeordnet. Sie können jedoch entscheiden, für welchen Abrechnungstermin diese Zu-/ Abschläge gültig sein sollen (gültig für Abr.Nr.) (siehe Abb. ganz unten)
Sollen die Zu-/Abschläge auf ein gesondertes Konto abgerechnet werden, muß hierfür ein entsprechendes Kontenset ausgewählt werden.

Abschlag für Mitgliedsbeitrag:
