PPWR – EU-Verpackungsverordnung

Programmhilfe Warenwirtschaft

Mit der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) löst die EU die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – sie muss also nicht erst in nationales Recht überführt werden. Für Weingüter und Kellereien bedeutet das vor allem zusätzliche Melde- und Kennzeichnungspflichten rund um Flasche, Karton, Umverpackung und Versandmaterial.

Wir bereiten Weinmann pro auf diese Anforderungen vor. Auf dieser Seite fassen wir zusammen, was heute schon im Programm steckt, woran wir arbeiten und was Sie jetzt vorbereiten können.

Was die PPWR bedeutet

Die Verordnung verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Recycling zu vereinfachen. Für die Praxis besonders relevant sind drei Bereiche:

  • Meldepflichten: Inverkehrgebrachte Verpackungen müssen nach Material und Gewicht erfasst und gemeldet werden – differenzierter, als das bisher üblich war.
  • Kennzeichnungspflichten: Verpackungen benötigen eine einheitliche Materialkennzeichnung, die dem Endkunden die richtige Entsorgung anzeigt.
  • Vermeidung von Leerraum: Versandverpackungen dürfen einen bestimmten Anteil an Hohlraum nicht überschreiten. Wer seine Pakete sauber packt, erfüllt diese Anforderung meist ohnehin.

Betroffen sind grundsätzlich alle Betriebe, die verpackte Ware in Verkehr bringen – unabhängig von der Betriebsgröße. Der Umfang der Pflichten unterscheidet sich jedoch je nach Menge und Vertriebsweg.

Was Weinmann pro heute schon kann

Ein großer Teil der benötigten Datenbasis liegt bereits im Programm – vorausgesetzt, die Stammdaten sind gepflegt:

  • In den Verpackungen hinterlegen Sie Ihre Verpackungsbehältnisse samt Gewicht, Maßen und – bei Bedarf – Bestandsführung.
  • Über die Verknüpfung zwischen Verkaufseinheit und Verpackung (Einheiten ) ermittelt das Programm den Verpackungsbedarf je Beleg.
  • Am Artikel selbst pflegen Sie Gewicht und Maße, die in Versand und Auswertung einfließen (Artikelstammdaten ).
  • Die Paketoptimierung verteilt die Artikel eines Belegs auf passende Versandverpackungen und zeigt dabei die Auslastung jedes Pakets an – hilfreich, um Leerraum von vornherein gering zu halten.

Was wir vorbereiten

Wir arbeiten an einer automatisierten Schnittstelle zur Verpackungsmeldung. Ziel ist es, die gemeldeten Mengen direkt aus Ihren Belegdaten und Verpackungsstammdaten zu ermitteln, statt sie separat zusammenzutragen. Ergänzend erweitern wir die Verpackungsstammdaten um die Angaben, die für Meldung und Kennzeichnung nötig sind.

Die Entwicklung läuft; einen Termin nennen wir, sobald der Umfang final abgestimmt ist. Über den Fortschritt informieren wir auf der Startseite und im Newsletter.

Was Sie jetzt tun können

Die beste Vorbereitung ist gepflegte Datenqualität – sie wird unabhängig von der finalen Ausgestaltung der Schnittstelle gebraucht:

  1. Prüfen Sie, ob alle eingesetzten Verpackungen in den Stammdaten angelegt sind – auch Umverpackungen, Füllmaterial und Versandkartons.
  2. Hinterlegen Sie zu jeder Verpackung Gewicht und Maße vollständig. Fehlende Angaben blockieren heute schon den Versandexport.
  3. Stellen Sie sicher, dass die Verknüpfung zwischen Verkaufseinheit und Verpackung stimmt, damit die ermittelten Mengen belastbar sind.
  4. Ergänzen Sie fehlende Artikelgewichte, insbesondere bei Sortimenten und Probierpaketen.

Bei Fragen zur Stammdatenpflege oder zur Vorbereitung Ihres Betriebs hilft Ihnen der Weinmann SupportWeinmann Support kontaktieren+49 7641 950 90 50support@wbs.gmbhSupport-PortalFernwartung gerne weiter.

Weiterführende Informationen

Eine ausführliche fachliche Einordnung der PPWR speziell für den Weinbau bietet der Deutsche Weinbauverband in seinem FAQ zur neuen EU-Verpackungsverordnung.