Aus mehreren Schlägen kann eine Bewirtschaftungseinheit gebildet werden (siehe Untertabelle). Eine Bewirtschaftungseinheit können aber nur Schläge bilden,
| ➢ | die in räumlicher Nähe liegen, |
| ➢ | vergleichbare Standortvoraussetzungen (z. B. Bodenart) aufweisen, |
| ➢ | für die die gleichen Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Wasserschutzgebiet, Naturschutzgebiet) gelten, |
| ➢ | die mit der/n gleichen Sorte/n bestellt werden, |
| ➢ | die gleich gedüngt werden und |
| ➢ | auf denen die gleichen Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. |
Wird im Laufe des Jahres ein Schlag in der Bewirtschaftungseinheit anders behandelt als die anderen, muss er aus der Bewirtschaftungseinheit herausgenommen werden.
