Aus mehreren Schlägen kann eine Bewirtschaftungseinheit gebildet werden (siehe Untertabelle). Eine Bewirtschaftungseinheit können aber nur Schläge bilden,
➢ | die in räumlicher Nähe liegen, |
➢ | vergleichbare Standortvoraussetzungen (z. B. Bodenart) aufweisen, |
➢ | für die die gleichen Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Wasserschutzgebiet, Naturschutzgebiet) gelten, |
➢ | die mit der/n gleichen Sorte/n bestellt werden, |
➢ | die gleich gedüngt werden und |
➢ | auf denen die gleichen Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. |
Wird im Laufe des Jahres ein Schlag in der Bewirtschaftungseinheit anders behandelt als die anderen, muss er aus der Bewirtschaftungseinheit herausgenommen werden.